Vor der Reise

Bevor man eine Reise in ein anderes Land startet, sollte man sich über gewisse Dinge informieren, um im Nachhinein keine bösen Überraschungen zu erleben.

Da La Gomera Teil der EU ist, gestaltet sich die Einreise unkompliziert. Auch die Notwendigkeit des Geldwechsels besteht zumindest für deutsche Urlauber nicht mehr.

Das Abschließen von Reiseversicherungen ist grundsätzlich sinnvoll und daher auch für eine Reise nach La Gomera empfehlenswert.

Achten Sie auf die Zollbestimmungen für die Einreise aus La Gomera nach Deutschland, denn La Gomera ist steuerrechtlich kein Teil der EU. Daher ist die erlaubte Menge an importierter Ware deutlich geringer als z. B. auf dem spanischen Festland.

Reisedokumente & Einreise

Wer nach Spanien einreisen will, benötigt für einen touristischen Aufenthalt von bis zu drei Monaten seinen gültigen Reisepass oder auch den gültigen Personalausweis. Dies gilt für Deutsche ebenso wie für andere EU-Bürger.

Beim Reisen mit Kindern sollte darauf geachtet werden, dass Kinder unter 16 Jahren im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Der deutsche Kinderausweis wird auch anerkannt, allerdings gab es seltene Fälle in denen er ohne Foto nicht akzeptiert wurde. Überprüfen Sie daher die Aktualität des Kinderausweises. Minderjährige, die alleine reisen, benötigen zusätzlich die beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten, im besten Falle mit einer spanischen Übersetzung.

Weitere Infos zu den Einreisebestimmungen liefert das Auswärtige Amt.

Auch Schweizer Bürger benötigen zur Einreise lediglich ihre gültige Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass.

Nicht-EU-Bürger sollten sich bei ihrer Botschaft über die erforderlichen Einreisebestimmungen nach Spanien informieren. Gegebenenfalls ist ein Visum notwendig.

Beträgt die Aufenthaltsdauer mehr als drei Monate, müssen EU-Bürger sich im Ausländerregister, Registro de Extranjeros, eintragen lassen. Dort bekommt man gegen eine Gebühr die N.I.E. (Número de Identidad de Extranjero), eine Art Kennnummer für Ausländer, die im alltäglichen Leben notwendig ist.

Schweizer Bürger benötigen für den längeren Aufenthalt ein Visum.

Auf der Seite des spanischen Ministeriums für Arbeit und Einwanderung gibt es das Antragsformular zum Ausdrucken und als Download.

Haustiere und EInreise

Haustiere wie Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU mitreisen, benötigen nach den Bestimmungen der EU einen Pass nach einheitlichem Muster. Dieser muss dem Tier zugeordnet werden können, was bedeutet, dass das Tier mittels einer Tätowierung oder eines Mikrochips zu identifizieren sein muss. Die Kennnummer muss im Pass eingetragen sein. Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden.

Darüber hinaus muss ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut gegeben sein und die Impfung mindestens 30 Tage zurückliegen.

Ausführlichere Informationen erteilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf seiner Homepage.

Ein wichtiger Hinweis bevor Sie sich entscheiden, Ihr Haustier mit auf die Insel zu nehmen: Die meisten Hotels akzeptieren keine Haustiere.

Krankenversicherung, Impfungen & Reiseapotheke

Krankenversicherung

EU-Bürger, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sollten sich im Vorfeld ihrer Reise die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besorgen. Diese ersetzt seit 2005 den Auslandskrankenschein. Die Kosten werden jedoch nur erstattet, wenn der behandelnde Arzt oder die Klinik von der spanischen Sozialversicherung zugelassen sind.

Die privaten Ärztezentren und Praxen akzeptieren diese Versicherungskarte nicht. Bestimmte Leistungen sind auch in den öffentlichen Krankenhäusern und den Gesundheitszentren nicht abgedeckt. In diesen Fällen muss der Patient die Behandlungskosten selbst tragen. Deshalb ist es ratsam, sich bei der eigenen Krankenkasse oder im Internet nach einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung zu erkundigen und diese mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt abzuschließen. Sie deckt Risiken ab, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (zum Beispiel einen notwendigen Rücktransport in das Heimatland im Krankheitsfall sowie die Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Die spanische Touristenversicherung (ASTES) deckt alle Arzt- und Krankenhauskosten ab.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung-Ausland, unter der Rubrik »Urlaub im Ausland«.

Wer privat versichert ist, zahlt die entstandenen Behandlungskosten vor Ort und bekommt sie gegen Vorlage der Rechnung zurückerstattet. Die Rechnung muss dazu den Namen des Arztes, des behandelten, den Befund, die erbrachten ärztlichen Leistungen sowie das Datum und den Betrag in der Landeswährung enthalten.

Impfungen

Es gibt keine besonderen Impfvorschriften oder Impfempfehlungen, allerdings sollten die standardmäßigen Impfungen für Erwachsene und Kinder gewährleistet sein.

Reiseapotheke

Die Reiseapotheke sollte in der Regel die Medikamente enthalten, die sie täglich benötigen. Des Weiteren empfiehlt sich ein Schutz vor:

  • Sonnenbrand
  • Schmerzen oder Fieber
  • Durchfall
  • Übelkeit und Blähungen
  • Reiseübelkeit
  • Allergie
  • Erkältung

sowie:

  • Desinfektionsmittel
  • Wundsachen
  • Fieberthermometer

Uhrzeit, Währung und Banken

Uhrzeit

La Gomera und die benachbarten Inseln liegen hinsichtlich der Uhrzeit eine Stunde hinter dem europäischen Festland und haben damit während des Winters Greenwich Mean Time (GMT).

Für die Sommerzeit wird die Uhr im März eine Stunde nach vorne gestellt. Am letzten Sonntag im Oktober werden die Uhren wieder um eine Stunde zurückgestellt. Stellen Sie sie deshalb bei Ankunft um eine Stunde zurück.

Der Euro das nationale Zahlungsmittel

Die Akzeptanz von Kreditkarten wie Mastercard oder Visa ist derzeit weit verbreitet. Bei anderen Kreditkarten wie American Express (Amex) besteht eine eingeschränkte Akzeptanz. Viele Geschäfte nehmen auch bei geringen Summen Kreditkarten an. Trotzdem ist es sinnvoll, eine gewisse Menge Bargeld mitzuführen.

Das Bezahlen mit Kredit- und EC-Karten ist äußerst sicher und minimiert die Schäden im Falle eines Verlusts oder Diebstahls.

Banken

Banken haben werktags von 09:00 bis 13:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Banken (»bancos«), Sparkassen (»cajas«) und Bankautomaten (»telebancos«) gibt es in allen größeren Ortschaften.

Fast alle Automaten akzeptieren die gängigen Kreditkarten, sehr viele Automaten nehmen EC- und Euroscheck-Karten mit dem Maestro-Zeichen an. Reiseschecks sind sicher und meistens einfach bei Banken und Wechselstuben auf La Gomera einzulösen. 
Beachten Sie die Sicherheitsmerkmale Ihres Reisescheckausstellers. Die maximale Summe, die pro Tag abgehoben werden darf, beträgt 200 Euro. Gebühren für das Abheben sind vom jeweiligen Karteninstitut abhängig. Genau Werte sollten dort vorher erfragt werden.

Geldwechsel, zum Beispiel Schweizer Franken in Euro, können in der Ankunftshalle im Flughafen oder in den meisten Hotels getätigt werden.

Zollbestimmungen

Die Kanarischen Inseln sind steuerliche Sondergebiete.
Daher gelten die selben Einfuhrbestimmungen wie bei einem Im- bzw. Export aus einem »Nicht EU-Land« .
Ausführlichere Information hält der deutsche Zoll bereit.

Tel.: 035 144 834 510 

Fax: 035 144 834 590 

E-Mail: info.privat(at)zoll.de
Homepage: www.zoll.de

Reisefreigrenzen bei der Einreise aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sind unter anderem:

Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren)

  • 200 Zigaretten
  • oder 100 Zigarillos
  • oder 50 Zigarren
  • oder 250 Gramm Tabak  

Alkoholika (nur für Personen ab 17 Jahren)

  • 1 Liter destillierte Getränke oder Spirituosen mit mehr als 22 Prozent Alkoholgehalt
  • oder 2 Liter destillierte Getränke, Spirituosen, Aperitifs aus Wein mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Prozent
  • oder 2 Liter Schaumwein oder Likörwein und 2 Liter sonstiger Wein
  • 4 Liter nicht schäumende Weine
  • 16 Liter Bier
  • 50 Gramm Parfüm oder ¼ Liter Eau de Toilette

Arzneimittel

  • Persönlicher Bedarf des Reisenden

Kraftstoffe (für jedes Motorfahrzeug)

  • Die im Hauptbehälter befindliche Menge
  • Bis zu 10 Liter in einem tragbaren Reservebehälter

Andere Waren

  • Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
  • Für Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von 430 Euro
  • Für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro